Bauberatungs- & Ingenieurbüro Schmidt
  Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
 
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Gemäß Baustellenverordnung ist auf Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.

Diese Aufgabe obliegt dem Bauherrn.


Das Unternehemen genügt den Anforderungen nach RAB 30, EG- Richtlinie 92/57 EWG und der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 um als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf Baustellen zu fungieren.
















 
 
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